Know-how

Das für den Erfolg des Franchisesystems wesentliche Know-how, also die besonderen Kenntnisse und das Erfahrungswissen des Franchisegebers, ergibt sich in der Regel aus dem Franchisehandbuch und den Richtlinien des Franchisegebers.

Das franchisetypische Know-how ist gemäß der Definition der alten EG-Gruppen­freistel­lungsverordnung für Franchisevereinbarungen eine „Gesamtheit von nicht-patentierten praktischen Erkenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchisegebers sowie Erprobungen durch diese beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind (Art. 1, Ziff. 3 der alten EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchisevereinbarungen, ABl. L 359/52)“.

„Geheim“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Know-how nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich ist. Es ist dann „wesentlich“, wenn die dem Franchisenehmer vermit­telten Erkenntnisse für sein Franchise-Outlet in verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind und hier durch seine Wettbewerbsstellung verbessern. Das Know-how muss schließlich detailliert beschrieben sein, damit die geheimen und wesentlichen Kenntnisse „identifiziert“ werden können.

Nach der nunmehr geltenden EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbin­dungen (VGVO) ist die Know-how-Übertragung sogar „unerlässlich“ (vgl. Ziff. 42 der Leitli­nien für vertikale Beschränkungen, ABl. 2000 C 291).

zur A-Z-Übersicht

Kommentare sind geschlossen.