BGH: Beschluss vom 12.12.2017, Az. KVZ 41/17 – Kartellverstoß durch das per-se-Verbot einer Nutzung von Vergleichsportalen und der Nutzung von Markenzeichen im Internet

I. Sachverhalt 1. Die Betroffene ist die deutsche Vertriebsgesellschaft der ASICS-Gruppe. Sie wandte sich in einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH), da sie einen Beschluss des Bundeskartellamts für rechtswidrig hielt. Nach diesem Beschluss waren die bisher von der Betroffenen gegenüber ihren Händlern verwendeten Verträge wegen eines per-se-Verbots der Nutzung von…