LG Dortmund: Urteil vom 13.12.2017 – Az. 8 O 16/17 Kart. – Pflicht zur Belieferung des Vertriebspartners nach Kündigung eines Vertriebsvertrages

I. Sachverhalt (vereinfacht) 1. Die Klägerin betreibt in Nordrhein-Westfalen großflächige Vollsortiments-Einrichtungswarenhäuser mit einem vollständigen Warensortiment. Hierzu gehört an sämtlichen Standorten auch eine große Abteilung für Betten, Bettwaren und Matratzen. Mit ihren Tochtergesellschaften verfügte die Klägerin über einen Konzernumsatz von ca. 340 Millionen Euro im Jahr 2016. 2. Die Beklagte bietet…