OLG München, Urteil vom 05.12.2019, Az. 23 U 2136/18 – Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB für einen Vertriebspartner (hier: Vertragshändler)

I. Sachverhalt (vereinfacht) Die Klägerin begehrt u. a. einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB analog in Höhe von € 2.374.203. Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Sensoren und Steuerungstechnik für medizinisch-technische Anwendungen spezialisiert hat. Die Beklagte gehört zu dem weltweit agierenden H. Konzern,…