OLG München, Urteil vom 31.07.2019, Az. 7 U 4012/17 – Datenschutz steht Auskunftsverpflichtung in Vertriebsverträgen im Regelfall nicht entgegen (hier: bei Erteilung eines Buchauszuges)
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I. Sachverhalt (vereinfacht) Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Erteilung eines Buchauszugs. Der Kläger war für die Beklage seit April 2008 als selbständiger (Unter-)Handels- und (Unter-) Versicherungsvertreter tätig. Das Handels- und Versicherungsvertreterverhältnis des Klägers endete unter zwischen den Parteien streitigen Umständen zu einem ebenfalls…