OLG München, Urteil vom 31.07.2019, Az. 7 U 4012/17 – Datenschutz steht Auskunftsverpflichtung in Vertriebsverträgen im Regelfall nicht entgegen (hier: bei Erteilung eines Buchauszuges)
I. Sachverhalt (vereinfacht) Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Erteilung eines Buchauszugs. Der Kläger war für die Beklage seit April 2008 als selbständiger (Unter-)Handels- und (Unter-) Versicherungsvertreter tätig. Das Handels- und Versicherungsvertreterverhältnis des Klägers endete unter zwischen den Parteien streitigen Umständen zu einem ebenfalls…