BGH: Einkaufsvorteile stehen grundsätzlich dem Franchisegeber zu
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Der Bundesgerichtshof hat in einer ganz aktuellen Entscheidung vom 11.11.2008 (Az. KVR 17/08; BGH, NJW 2009, S. 1753) noch einmal festgehalten, dass Einkaufsvorteile, die durch eine Verpflichtung der Franchisenehmer entstehen , die sortimentstypische Ware beim Franchisegeber zu bestellen, grundsätzlich beim Franchisegeber verbleiben dürfen. Dies stelle grundsätzlich keine (kartellrechtlich) unbillige Behinderung…