OLG München, Urteil vom 13.11.1987 – 8 U 2207/87 –
Leitsätze: 1. Zur Haftung eines Franchisegebers wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten. 2. Der Franchisegeber trägt die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung gemachten Angaben. Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Art von Immobilienvermittlung mit Hilfe eines Computers, in den die Angebote und Kaufwünsche von Interessenten…