Kammergericht, Beschluß vom 11.02.1993 – 2 W 706/93 – („BlueTel“)
Leitsatz: Die fehlende Angabe des Standortes des Franchisenehmerbetriebes im Franchisevertrag führt zur Nichtigkeit des Franchisevertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis gemäß §§ 4, 6 VerbrKrG. Sachverhalt: Die Antragsstellerin (Franchisegeberin), hat wegen Ansprüchen auf Zahlung von Franchisegebühren den dinglichen Arrest gegen die Antragsgegnerin (Franchisenehmerin) beantragt. Das Landgericht Berlin hatte durch…