OLG Hamburg: Urteil vom 21.06.2018, Az. 3 U 151/17 – Verbot des Vertriebs von Luxusprodukten auf Online-Plattformen ohne Zustimmung des Markeninhabers
I. Sachverhalt (vereinfacht) 1. Die Antragstellerin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines japanischen Unternehmens, das unter anderem im Bereich Kosmetik tätig ist und u. a. die „K.“ bzw. „S.“-Kosmetik-Produkte herstellt und weltweit über ihre Tochtergesellschaften, in Deutschland über die Antragstellerin in einem selektiven Vertriebssystem ausschließlich über nach strengen Kriterien ausgewählte Fachhandelsgeschäfte…