Was tun im Konfliktfalle?

Es empfiehlt sich im Konfliktfall frühzeitig einen im Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der die einzelnen juristischen Handlungsmöglichkeiten prüft und gemeinsam in Absprache mit dem Franchisegeber eine Strategie für die weitere Vorgehensweise entwickelt.

In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem Franchisenehmer an Fristen gebunden sind.. Dazu zählen beispielsweise Fristen im Rahmen der außerordentlichen Kündigung und der Verjährung. Insbesondere bei Ausspruch einer außerordentlichen Übung sollte vorab an eine saubere, ordnungsgemäß formulierte Abmahnung gemäß §§ 89a HGB, 314 BGB gedacht werden.

Auch in tatsächlicher Hinsicht müssen vor Ausspruch und Ausübung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten eine Vielzahl von Umständen bedacht werden. Hier sind z.B. die wirtschaftliche Lage des Franchisenehmers und Auswirkungen einer Konfliktsituation einem oder mehreren Franchisenehmern auf Außendarstellung das Image des Franchisesystems insgesamt zu überprüfen. Jeder Konflikt in einem Franchisesystem wird üblicherweise auch von den nicht an diesem Konflikt beteiligten Franchisenehmern beobachtet. Ein Austausch der Franchisenehmer über sämtliche außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Franchisegeber/der Franchise-Zentrale ist in der Praxis typisch und kann faktisch vom Franchisegeber verhindert werden. Im Ergebnis berührt daher nahezu jeder Konflikt mit einem Franchisenehmer auch das Franchisesystem insgesamt.

Kommentare sind geschlossen.