Franchisevertrag und Franchisehandbuch

1. Da das Franchiserecht insgesamt gesetzlich nicht kodifiziert ist, besteht in rechtlicher Hinsicht keine Voraussetzung, einen Franchisevertrag schriftlich abzuschließen oder ein Franchisehandbuch für die Franchisenehmer zu erstellen, in dem die Merkmale des Geschäftskonzeptes und die Erbringung der Dienstleistungen niedergelegt sind.

2. Gleichwohl stellen der Franchisevertrag und das Franchisehandbuch stellen die Grundpfeiler eines jeden Franchisesystems dar. Sie sollten daher sorgfältig vor Gründung eines Franchisesystems aus gearbeitet und auch fortlaufend immer wieder einer Überarbeitung und Anpassung an neue Entwicklungen unterzogen werden. Dies ist erforderlich, weil sich nicht nur in tatsächlicher und / oder technischer Hinsicht das Geschäftskonzept ändern kann. Vielmehr ist auch das Franchiserecht – wie andere Rechtsgebiete auch – ständig neuen gesetzlichen Entwicklungen sowie neuen Rechtsprechungstendenzen unterliegen.

a) Die ausführliche und detaillierte Ausarbeitung des Franchisevertrages ist erforderlich, um dem Vertriebspartner die Führung des Franchisebetriebes und auch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Absatz der Waren und/oder Dienstleistung des Franchisesystems genau vor Augen zu führen. Je nach Typ der Franchise (Dienstleistungsfranchising, Waren- und Produktfranchising) und Art der Franchise (Masterfranchise, Einzelfranchise) können hier unterschiedliche Gestaltungen erforderlich sein. Wichtig ist es dabei, vor allem die wechselseitigen Hauptleistungspflichten genau zu regeln. Insgesamt sind insbesondere folgende Regelungen in einem Franchisevertrag festzuhalten:

  • Genaue Beschreibung der gewährten Franchise
  • Beschreibung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten, besondere detaillierte Regelung zur Fälligkeit, Zusammensetzung und Höhe der Eintritts-und laufenden Franchisegebühren,
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen,
  • Warenbezugsverpflichtung, Absatzmengen,
  • Wettbewerbsverbote und Regelung zu Vertragsstrafen,
  • ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gegenüber existenzgründenden Franchisenehmern

b) Besondere Aufmerksamkeit sollte auch bei der Abfassung des Franchisehandbuches an den Tag gelegt werden. Das Franchisehandbuch enthält das besondere Know-how des Franchisegebers und bildet sämtliche für die Betriebsführung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ab. Es beschreibt damit den gesamten Prozess der Führung des Franchisebetriebes, von der Eröffnung über den Betrieb während der Laufzeit des Franchisevertrages bis zur Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber. Oftmals werden auch im Franchisevertrag nur allgemein beschriebene Prozesse dann im Franchisehandbuch näher beschrieben. Aus diesem Grunde erklärt der Franchisevertrag häufig das Franchisehandbuch auch zum Bestandteil des Franchisevertrages selbst. Insgesamt enthält das Franchisehandbuch vor allem folgende Punkte:

  • Beschreibung und Hinweise für die Eröffnungsphase des Franchisebetriebes,
  • Beschreibung der Arbeitsabläufe in tatsächlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht während der Laufzeit des Franchisevertrages,
  • Dokumentation des gesamten Know-how für Betriebsaufbau und Betriebsführung,
  • Beschreibung der erforderlichen Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen,
  • Beschreibung des Marketingskonzeptes des Franchisesystems,
  • Beschreibung des Bezuges von Waren und Dienstleistungen im Franchisesystem

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