OLG Hamburg: Urteil vom 21.06.2018, Az. 3 U 151/17 – Verbot des Vertriebs von Luxusprodukten auf Online-Plattformen ohne Zustimmung des Markeninhabers
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I. Sachverhalt (vereinfacht) 1. Die Antragstellerin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines japanischen Unternehmens, das unter anderem im Bereich Kosmetik tätig ist und u. a. die „K.“ bzw. „S.“-Kosmetik-Produkte herstellt und weltweit über ihre Tochtergesellschaften, in Deutschland über die Antragstellerin in einem selektiven Vertriebssystem ausschließlich über nach strengen Kriterien ausgewählte Fachhandelsgeschäfte…