BGH, Urteil vom 17.7.2002 – VIII ZR 59/01

Leitsatz: Zur entsprechenden Anwendung des § 89 HGB auf Kettenverträge zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer. Sachverhalt: Die Klägerin ist das deutsche Tochterunternehmen der in den USA ansässigen Drittwiderbeklagten. Die Drittwiderbeklagte unterhält unter dem Warenzeichen „H.“ mit Autovermietern weltweit Vertragsbeziehungen im Rahmen eines Franchise-Systems. Die Klägerin betreut die deutschen Vertragspartner…

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